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   BSG, 06.02.1992 - 12 RK 4/91   

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https://dejure.org/1992,9568
BSG, 06.02.1992 - 12 RK 4/91 (https://dejure.org/1992,9568)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 12 RK 4/91 (https://dejure.org/1992,9568)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 12 RK 4/91 (https://dejure.org/1992,9568)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 4/91
    Diese Regelung war auch anzuwenden, wenn der versicherungspflichtige Rentner Mitglied einer Ersatzkasse war (BSGE 58, 10, 11 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; BSG SozR aaO Nr. 47).

    Gleiches gilt für die Renten der betrieblichen Altersversorgung (BSGE 58, 10 = SozR 2200 § 180 Nr. 25; SozR aaO Nrn 38, 40, 47).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 4/91
    Mit Urteil vom heutigen Tage (6. Februar 1992 - 12 RK 37/91, zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat außerdem entschieden, daß die "Selbsthilfe"-Zusatzrentenkasse des Deutschen Caritas-Verbandes eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung ist.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 4/91
    Zu den Renten der vom SG erwähnten sogenannten berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 RVO, § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V) liegt bereits Rechtsprechung des erkennenden Senats vor (SozR 2200 § 180 Nrn 29, 34; BSGE 62, 136 = SozR 2200 § 180 Nr. 37; SozR aaO Nrn 42, 43).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 4/00 R

    KVdR - betriebliche Altersversorgung - Zusatzrente - Caritasschwester -

    Der Senat trägt damit dem Umstand Rechnung, daß die Selbsthilfe Ende 1985 den Versichertenbestand der Altershilfe übernommen hat und sie mit der Auszahlung von Renten der Altershilfe keine Verpflichtungen erfüllt, die sie von vornherein selbst begründet hat (vgl BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 8 S 41; Urteil des Senats vom 6. Februar 1992 - 12 RK 4/91, USK 9268 S 314).

    Mit Urteil vom 30. März 1995 (SozR 3-2500 § 229 Nr. 8) hat der Senat in gleicher Weise für Zusatzrenten der Altershilfe entschieden (vgl früher das zurückverweisende Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 4/91 in USK 9268): Auch diese gehören zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung.

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 9/93

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Die Selbsthilfe ist bei den von der Altershilfe geschuldeten Renten beitragsrechtlich nur Zahlstelle (vgl. Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 4/91).
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